Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
432.311 MSVOEMURSM CH-BE

Art. 1 Musikschulverordnung (MSV) - Zuständigkeit

Anerkennung von Musikschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Musikschulverordnung (MSV) · Zuständigkeit

1. Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung ist zuständig für die Anerkennung der Musikschulen.

Zuständigkeit Art. A1-1 Musikschulverordnung (MSV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →