432.31
MSGLEMULSM
CH-BE
Art. 7 Musikschulgesetz (MSG) - Leistungsverträge
Anerkennung von Musikschulen, Personalrecht
Art. 7 Musikschulgesetz (MSG) · Leistungsverträge
1. Im Leistungsvertrag gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d sind die Zusammenarbeit der Musikschule mit der Gemeinde oder den Gemeinden, die zu erbringenden Leistungen, die damit verbundenen Qualitätsvorgaben und finanziellen Mittel sowie die Verantwortlichkeiten zu regeln.