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Art. 7 Musikschulgesetz (MSG) - Leistungsverträge

Anerkennung von Musikschulen, Personalrecht
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Art. 7 Musikschulgesetz (MSG) · Leistungsverträge

1. Im Leistungsvertrag gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d sind die Zusammenarbeit der Musikschule mit der Gemeinde oder den Gemeinden, die zu erbringenden Leistungen, die damit verbundenen Qualitätsvorgaben und finanziellen Mittel sowie die Verantwortlichkeiten zu regeln.

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