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Art. 22 Musikschulgesetz (MSG) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 22 Musikschulgesetz (MSG) · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Dekret vom 24. November 1983 über Musikschulen und Konservatorien (Musikschuldekret, MSD) wird aufgehoben (BSG 423.413).

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