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432.282 BVSVOOSEOOSSE CH-BE

Art. 75 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Schlussbestimmung
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Art. 75 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

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