432.282
BVSVOOSEOOSSE
CH-BE
Art. 64 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Unterlagen
Bestimmungen zu den besonderen Volksschulen - Finanzierung der besonderen Volksschulen - Rechnungslegung, Rechnungsführung und Revision
Art. 64 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Unterlagen
Die besonderen Volksschulen legen dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung jeweils die Abrechnungsunterlagen, die Saldoerfolgsrechnung und die Kostenrechnung des Betriebs nach CURAVIVA/IVSE Kontenrahmen vor.