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432.282 BVSVOOSEOOSSE CH-BE

Art. 64 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Unterlagen

Bestimmungen zu den besonderen Volksschulen - Finanzierung der besonderen Volksschulen - Rechnungslegung, Rechnungsführung und Revision
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Art. 64 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Unterlagen

Die besonderen Volksschulen legen dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung jeweils die Abrechnungsunterlagen, die Saldoerfolgsrechnung und die Kostenrechnung des Betriebs nach CURAVIVA/IVSE Kontenrahmen vor.

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