432.282
BVSVOOSEOOSSE
CH-BE
Art. 5 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - SAV, Inhalt
Allgemeine Bestimmungen zum besonderen Volksschulangebot - Zuweisungsverfahren - Bedarfsermittlung
Art. 5 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · SAV, Inhalt
1. Mit dem SAV wird der individuelle Bildungs-, Entwicklungs- und Förderbedarf des Kindes im Kontext seines privaten, familiären, sozialen und schulischen Umfelds umfassend ermittelt.