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432.282 BVSVOOSEOOSSE CH-BE

Art. 5 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - SAV, Inhalt

Allgemeine Bestimmungen zum besonderen Volksschulangebot - Zuweisungsverfahren - Bedarfsermittlung
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Art. 5 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · SAV, Inhalt

1. Mit dem SAV wird der individuelle Bildungs-, Entwicklungs- und Förderbedarf des Kindes im Kontext seines privaten, familiären, sozialen und schulischen Umfelds umfassend ermittelt.

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