432.282
BVSVOOSEOOSSE
CH-BE
Art. 44 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Betreuungsschlüssel
Bestimmungen zu den besonderen Volksschulen - Tagesschule und Mittagstisch - Tagesschule
Art. 44 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Betreuungsschlüssel
1. Die Anzahl der Kinder pro Betreuungsperson ist so zu wählen, dass eine angemessene Betreuung sichergestellt werden kann.
2. Beim Betreuungsschlüssel sind insbesondere zu berücksichtigen
a das Alter der Kinder,
b die besonderen Betreuungsbedürfnisse,
c die Zusammensetzung der Gruppe,
d die Qualifikation der Betreuungspersonen.