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432.282 BVSVOOSEOOSSE CH-BE

Art. 44 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Betreuungsschlüssel

Bestimmungen zu den besonderen Volksschulen - Tagesschule und Mittagstisch - Tagesschule
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Art. 44 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Betreuungsschlüssel

1. Die Anzahl der Kinder pro Betreuungsperson ist so zu wählen, dass eine angemessene Betreuung sichergestellt werden kann.

2. Beim Betreuungsschlüssel sind insbesondere zu berücksichtigen

a das Alter der Kinder,

b die besonderen Betreuungsbedürfnisse,

c die Zusammensetzung der Gruppe,

d die Qualifikation der Betreuungspersonen.

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