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432.282 BVSVOOSEOOSSE CH-BE

Art. 4 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Formen der Bedarfsermittlung

Allgemeine Bestimmungen zum besonderen Volksschulangebot - Zuweisungsverfahren - Bedarfsermittlung
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Art. 4 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Formen der Bedarfsermittlung

1. Eine standardisierte Ermittlung des Bedarfs am besonderen Volksschulangebot erfolgt insbesondere in Form

- a des Standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV),

- b einer Abklärung der persönlichen Verhältnisse im Rahmen eines jugendstrafrechtlichen Verfahrens.

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