432.282
BVSVOOSEOOSSE
CH-BE
Art. 4 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Formen der Bedarfsermittlung
Allgemeine Bestimmungen zum besonderen Volksschulangebot - Zuweisungsverfahren - Bedarfsermittlung
Art. 4 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Formen der Bedarfsermittlung
1. Eine standardisierte Ermittlung des Bedarfs am besonderen Volksschulangebot erfolgt insbesondere in Form
- a des Standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV),
- b einer Abklärung der persönlichen Verhältnisse im Rahmen eines jugendstrafrechtlichen Verfahrens.