Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
432.282 BVSVOOSEOOSSE CH-BE

Art. 36 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Klageverfahren

Bestimmungen zu den besonderen Volksschulen - Leistungsvereinbarung - Streitigkeiten
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Art. 36 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Klageverfahren

Streitigkeiten zwischen den Parteien aufgrund der Leistungsvereinbarung werden im Klageverfahren ausgetragen.

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