Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
432.282 BVSVOOSEOOSSE CH-BE

Art. 27 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Inhalt

Bestimmungen zu den besonderen Volksschulen - Leistungsvereinbarung - Gesuch um Abschluss der Leistungsvereinbarung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (79 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Inhalt

1. Das Gesuch zum Abschluss der Leistungsvereinbarung enthält

a) das Betriebskonzept,

b) das Schulreglement,

c) die notwendigen Unterlagen für die Erteilung einer Bewilligung als Privatschule,

d) das Personalreglement für Lehrkräfte und anderes Personal,

e) einen Musterarbeitsvertrag für die privatrechtliche Anstellung der Lehrkräfte,

f) die Statuten oder Stiftungsurkunde der Trägerschaft sowie einen Auszug aus dem Handelsregister,

g) Angaben über die Mitglieder des operativen und des strategischen Leitungsorgans,

h) Angaben über die interne Organisation,

i) Angaben zur Revisionsstelle.

2. Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung kann weitere Unterlagen verlangen.

← Art. 26 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) Geltungsbereich Art. 28 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →