432.282
BVSVOOSEOOSSE
CH-BE
Art. 26 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Einreichung
Bestimmungen zu den besonderen Volksschulen - Leistungsvereinbarung - Gesuch um Abschluss der Leistungsvereinbarung
Art. 26 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Einreichung
Die Trägerschaft reicht das Gesuch um Abschluss der Leistungsvereinbarung beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung ein.