Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
432.282 BVSVOOSEOOSSE CH-BE

Art. 26 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Einreichung

Bestimmungen zu den besonderen Volksschulen - Leistungsvereinbarung - Gesuch um Abschluss der Leistungsvereinbarung
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Art. 26 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Einreichung

Die Trägerschaft reicht das Gesuch um Abschluss der Leistungsvereinbarung beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung ein.

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