432.282
BVSVOOSEOOSSE
CH-BE
Art. 18 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Kosten der Tagesschule in der Schule mit Regelklassen
Allgemeine Bestimmungen zum besonderen Volksschulangebot - Finanzierung des besonderen Volksschulangebots und des Tagesschulangebots im besonderen Volksschulangebot
Art. 18 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Kosten der Tagesschule in der Schule mit Regelklassen
1. Besucht ein Kind im besonderen Volksschulangebot die Tagesschule in einer Schule mit Regelklassen, werden die Normlohnkosten gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Tagesschulverordnung vom 28. Mai 2008 (TSV)3 festgelegt und mit dem Faktor 3.3 multipliziert.