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432.282 BVSVOOSEOOSSE CH-BE

Art. 18 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Kosten der Tagesschule in der Schule mit Regelklassen

Allgemeine Bestimmungen zum besonderen Volksschulangebot - Finanzierung des besonderen Volksschulangebots und des Tagesschulangebots im besonderen Volksschulangebot
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Art. 18 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Kosten der Tagesschule in der Schule mit Regelklassen

1. Besucht ein Kind im besonderen Volksschulangebot die Tagesschule in einer Schule mit Regelklassen, werden die Normlohnkosten gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Tagesschulverordnung vom 28. Mai 2008 (TSV)3 festgelegt und mit dem Faktor 3.3 multipliziert.

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