432.282
BVSVOOSEOOSSE
CH-BE
Art. 14 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) - Reduziertes Pensum im ersten Kindergartenjahr
Allgemeine Bestimmungen zum besonderen Volksschulangebot - Schuleintritt und Pensum
Art. 14 Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) · Reduziertes Pensum im ersten Kindergartenjahr
1. Die Eltern sind berechtigt, ihr Kind während des ersten Kindergartenjahres den Kindergarten mit einem reduzierten Pensum besuchen zu lassen.
2. In begründeten Fällen kann die Schulleitung die Reduktion auch für das zweite Kindergartenjahr gewähren.
3. Der Umfang der Reduktion wird im Rahmen des SAV abgeklärt.
4. Die Schulleitung entscheidet über die Organisation und die Umsetzung des reduzierten Pensums.