432.282.2
DVLP
CH-BE
Geltungsbereich (DVLP)
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan 21 des Kantons Bern für das besondere Volksschulangebot (DVLP 21 bVSA) - Geltungsbereich
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1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan 21 des Kantons Bern für das besondere Volksschulangebot ist für das deutschsprachige besondere Volksschulangebot im Kanton verbindlich.
Anhang 1: Lehrplan 21 des Kantons Bern für das besondere Volksschulangebot
Art. A1-1 Direktionsverordnung über den Lehrplan 21 des Kantons Bern für das besondere Volksschulangebot (DVLP 21 bVSA) - Erstfassung
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1. Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.
Er ist auf Internet verfügbar unter
<https://www.bvsa.bkd.be.ch/de/start/themen/lehrplan-bvsa.html>
Art. 2 Direktionsverordnung über den Lehrplan 21 des Kantons Bern für das besondere Volksschulangebot (DVLP 21 bVSA) - Inkrafttreten
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1. Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.