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Art. 7 Direktionsverordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (MRDV) - Intensivkurs Deutsch oder Französisch

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Art. 7 Direktionsverordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (MRDV) · Intensivkurs Deutsch oder Französisch

1. Für Schülerinnen und Schüler, die keine oder nur geringe Kenntnisse der Unterrichtssprache besitzen, können die Gemeinden Intensivkurse Deutsch oder Französisch als Zweitsprache zentral organisieren.

2. Ein Intensivkurs umfasst mindestens 20 Wochenlektionen und dauert in der Regel zehn Wochen.

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