432.271.1
VMROMOOMSR
CH-BE
Art. 9 Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) - Klassen zur besonderen Förderung
Einfache sonderpädagogische Massnahmen - Besondere Klassen
Art. 9 Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) · Klassen zur besonderen Förderung
1. Klassen zur besonderen Förderung dienen der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lern- oder Leistungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten, die nicht in einer Regelklasse geschult werden.