432.271.1
VMROMOOMSR
CH-BE
Art. 5 Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR)
Einfache sonderpädagogische Massnahmen - Massnahmen zur besonderen Förderung
Art. 5 Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR)
1. Massnahmen zur besonderen Förderung unterstützen die individualisierende und differenzierende Schulung.
2. Massnahmen zur besonderen Förderung sind
a) Anordnen oder Vereinbaren erweiterter oder reduzierter individueller Lernziele,
b-c *** ...
d) zweijährige Einschulung in der Regelklasse für Schülerinnen und Schüler mit deutlicher partieller Entwicklungsverzögerung beim Eintritt in die Primarstufe (zweijährige Einschulung),
e *** ...
f) Rhythmik als fakultatives Gruppenangebot.
3. Die Bildungs- und Kulturdirektion regelt das Nähere durch Verordnung.
4. ...