432.271.1
VMROMOOMSR
CH-BE
Art. 3 Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) - Integration
Allgemeines
Art. 3 Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) · Integration
1. Schülerinnen und Schüler, die einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen bedürfen, besuchen in der Regel die Regelklasse.
2. Schülerinnen und Schüler, die nicht in Regelklassen geschult werden, besuchen ganz oder teilweise eine besondere Klasse.