Geltungsbereich (DVLP21)
Gesetzestext (5 Artikel)
Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan 21 des Kantons Bern ist für alle öffentlichen deutschsprachigen Volksschulen im Kanton verbindlich.
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)[[3]](#paragraphtext_content_fn_3892747_2_3_c) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlug nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.
Er kann bei der folgenden Stelle bezogen werden
Schulverlag plus AG
Belpstrasse 48
Postfach 366
3000 Bern 14
http://www.schulverlag.ch
Er ist auch auf Internet verfügbar unter
http://be.lehrplan.ch
1. Die Änderung vom 22. Juni 2022 des Anhangs 1 Lehrplan 21 des Kantons Bern wird nur in Form eines Verweises veröffentlicht.
Sie ist auf Internet verfügbar unter
<http://be.lehrplan.ch>
1. Der Lehrplan 21 des Kantons Bern tritt wie folgt in Kraft
a) für den Kindergarten und das 1. bis 7. Schuljahr: 1. August 2018,
b) für das 8. Schuljahr: 1. August 2019,
c) für das 9. Schuljahr: 1. August 2020.
1. Der Lehrplan Kindergarten für den deutschsprachigen Teil des Kantons Bern vom 22. November 1999 wird auf den 31. Juli 2018 aufgehoben.
2. Der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Bern 1995 wird wie folgt aufgehoben
a) für die Primarstufe und das 7. Schuljahr: 31. Juli 2018,
b) für das 8. Schuljahr: 31. Juli 2019,
c) für das 9. Schuljahr: 31. Juli 2020.