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432.211.2 TSVOEC CH-BE

Art. 7 Tagesschulverordnung (TSV)

Qualitätsmanagement
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Art. 7 Tagesschulverordnung (TSV)

In Tagesschulangeboten ist ein Qualitätsmanagement zu betreiben.

Das Qualitätsmanagement beinhaltet mindestens ein schriftliches Betriebskonzept, das in einem Teil die organisatorischen und in einem anderen Teil die pädagogischen Grundsätze festhält.

Der organisatorische Teil umfasst insbesondere die Verantwortlichkeiten, die Betriebsorganisation, die Personalführung, die Zusammenarbeit mit der Schule, die Ernährungsgrundsätze und die Finanzierung.

Der pädagogische Teil umfasst insbesondere die Grundsätze, Ziele und Vorgehensweisen der Betreuung, der Bildung und der Erziehung der Schülerinnen und Schüler in Tagesschulangeboten.

In Tagesschulangeboten sind die ernährungswissenschaftlichen Grundsätze für eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechende Ernährung zu beachten.

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