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432.211.2 TSVOEC CH-BE

Art. 13 Tagesschulverordnung (TSV) - Nachweis

Gebühren
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Art. 13 Tagesschulverordnung (TSV) · Nachweis

1. Die Eltern haben das massgebende Einkommen nachzuweisen.

2. Bei fehlenden Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation wird die maximale Gebühr erhoben.

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