432.211.2
TSVOEC
CH-BE
Art. 13 Tagesschulverordnung (TSV) - Nachweis
Gebühren
Art. 13 Tagesschulverordnung (TSV) · Nachweis
1. Die Eltern haben das massgebende Einkommen nachzuweisen.
2. Bei fehlenden Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation wird die maximale Gebühr erhoben.