Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
432.211.2 TSVOEC CH-BE

Art. 11 Tagesschulverordnung (TSV) - Bemessung

Gebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Tagesschulverordnung (TSV) · Bemessung

1. Die Gebühren für die Betreuung bemessen sich nach

a dem Einkommen und Vermögen der obhutsberechtigten Eltern,

b der Familiengrösse und

c den Normkosten.

2. Der Gebührenansatz wird pro Betreuungsstunde festgelegt.

3. Die Gebühren werden jeweils auf Schuljahresbeginn neu festgesetzt.

← Art. 10 Tagesschulverordnung (TSV) Gegenstand Art. 12 Tagesschulverordnung (TSV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →