432.211.2
TSVOEC
CH-BE
Art. 10 Tagesschulverordnung (TSV) - Allgemeines
Gebühren
Art. 10 Tagesschulverordnung (TSV) · Allgemeines
1. Die Gemeinden erheben für die vereinbarten Betreuungsstunden der Tagesschulangebote Gebühren von den Eltern.
2. Sie können von den Eltern zusätzlich eine Gebühr für die Mahlzeiten erheben.
3. Die Gemeinden tragen die Transportkosten zwischen dem Schulort und dem Ort der Tagesschulangebote.