Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
432.211.10 VSDVODEO CH-BE

Art. 2 Volksschuldirektionsverordnung (VSDV) - Angebote

Abweichungen von den Bestimmungen des Volksschulgesetzes für schulpflichtige Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in zusätzlichen Klassen oder anderen schulischen Massnahmen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Volksschuldirektionsverordnung (VSDV) · Angebote

1. Angebote für schulpflichtige Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in zusätzlichen Klassen oder anderen schulischen Massnahmen unterscheiden sich aufgrund ihrer Dauer wie folgt

a) Angebote von höchstens einem Schuljahr und

b) Angebote von mehr als einem Schuljahr.

← Art. 1 Volksschuldirektionsverordnung (VSDV) Gegenstand Art. 3 Volksschuldirektionsverordnung (VSDV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →