432.211.1
VSVOEO
CH-BE
Art. 3 Volksschulverordnung (VSV)
Reduziertes Pensum im ersten Kindergartenjahr
Art. 3 Volksschulverordnung (VSV)
1. Die Eltern sind berechtigt, ihr Kind während des ersten Kindergartenjahres den Kindergarten mit einem reduzierten Pensum besuchen zu lassen.
2. Das Pensum kann höchstens um einen Drittel der angebotenen Unterrichtszeit reduziert werden.
3. Wollen die Eltern ihr Kind während des ersten Kindergartenjahres den Kindergarten mit einem reduzierten Pensum besuchen lassen, melden sie dies der zuständigen Behörde bei der Anmeldung.
4. Die Schulleitung entscheidet über die Organisation und die Umsetzung des reduzierten Pensums im ersten Kindergartenjahr.