432.210
VSGLEO
CH-BE
Art. 44 Volksschulgesetz (VSG) - Lehrerkonferenzen
Organisation und Führung der Volkschulen
Art. 44 Volksschulgesetz (VSG) · Lehrerkonferenzen
Die Lehrerkonferenzen beraten und unterstützen die Schulleitungen.
Sie befassen sich insbesondere mit pädagogischen Fragen und mit Fragen der Schulentwicklung.
Sie können Stellung nehmen zu den Anträgen der Schulleitung an die Schulkommission.