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Art. 2a Volksschulgesetz (VSG) - 2 des Kindergartens

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Art. 2a Volksschulgesetz (VSG) · 2 des Kindergartens

1. Der Kindergarten hat zum Ziel, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern, es in eine erweiterte Gemeinschaft einzuführen und ihm damit den Übertritt in die Primarstufe zu erleichtern.

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