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Art. 14 Volksschulgesetz (VSG) - Lehrmittel und Medien 1 Angebot

Volksschulangebot
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Art. 14 Volksschulgesetz (VSG) · Lehrmittel und Medien 1 Angebot

1. Der Kanton sichert ein ausreichendes Angebot an geeigneten Lehrmitteln für die öffentlichen Volksschulen des Kantons Bern.

2. Dazu kann er Verträge mit Dritten abschliessen oder Lehrmittel bewerten und auszeichnen.

3. Die Bildungs- und Kulturdirektion beschliesst die erforderlichen Massnahmen. Vorbehalten bleiben die ordentlichen Ausgabenbefugnisse.

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