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Art. 1 Volksschulgesetz (VSG) - Geltungsbereich

Geltungsbereich und Gegenstand
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Art. 1 Volksschulgesetz (VSG) · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz gilt für die Volksschule, umfassend den Kindergarten, die Primarstufe und die Sekundarstufe I.

2. Für das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs, das an kantonalen Gymnasien angeboten wird, gilt dieses Gesetz nur, sofern es selber und seine Ausführungserlasse oder die Mittelschulgesetzgebung dies ausdrücklich vorsehen.

Geltungsbereich Art. 1a Volksschulgesetz (VSG) →

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