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431.51 EBAVOFCP CH-BE

Art. 33 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) - Aufhebung eines Regierungsratsbeschlusses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 33 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) · Aufhebung eines Regierungsratsbeschlusses

Der Regierungsratsbeschluss 0233 vom 28. Januar 1998 über das Diplom für Erziehungsberatung-Schulpsychologie wird aufgehoben.

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