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431.51 EBAVOFCP CH-BE

Art. 32 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 32 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 3. April 1996 über die Ausbildung und Prüfung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (BSG 431.51) wird aufgehoben.

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