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431.51 EBAVOFCP CH-BE

Art. 25 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) - Aufgaben

Organisation und Aufgaben - Ausbildungskommission für Erziehungsberaterinnen-Schulpsychologinnen und Erziehungsberater-Schulpsychologen
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Art. 25 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) · Aufgaben

1. Die Ausbildungskommission

a-b * ...

c * erlässt ein Reglement für das Abschlusskolloquium,

d * ...

e erlässt den Ausbildungsplan,

f * ...

g * entscheidet über einen Ausschluss von der Ausbildung,

h entscheidet über die Zulassung zum Abschlusskolloquium,

i * entscheidet über das Bestehen des Abschlusskolloquiums,

k * ...

l übt die Aufsicht aus über die gesamte Ausbildung,

m * übernimmt Aufträge des AKVB.

2. Sie stellt Antrag betreffend die Anstellung der Leiterinnen und Leiter der Ausbildung,

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