431.51
EBAVOFCP
CH-BE
Art. 25 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) - Aufgaben
Organisation und Aufgaben - Ausbildungskommission für Erziehungsberaterinnen-Schulpsychologinnen und Erziehungsberater-Schulpsychologen
Art. 25 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) · Aufgaben
1. Die Ausbildungskommission
a-b * ...
c * erlässt ein Reglement für das Abschlusskolloquium,
d * ...
e erlässt den Ausbildungsplan,
f * ...
g * entscheidet über einen Ausschluss von der Ausbildung,
h entscheidet über die Zulassung zum Abschlusskolloquium,
i * entscheidet über das Bestehen des Abschlusskolloquiums,
k * ...
l übt die Aufsicht aus über die gesamte Ausbildung,
m * übernimmt Aufträge des AKVB.
2. Sie stellt Antrag betreffend die Anstellung der Leiterinnen und Leiter der Ausbildung,