431.51
EBAVOFCP
CH-BE
Art. 24 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) - Geschäftsreglement
Organisation und Aufgaben - Ausbildungskommission für Erziehungsberaterinnen-Schulpsychologinnen und Erziehungsberater-Schulpsychologen
Art. 24 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) · Geschäftsreglement
1. Die Ausbildungskommission gibt sich ein Geschäftsreglement.
2. Sie kann Fachpersonen beiziehen.