431.51
EBAVOFCP
CH-BE
Art. 2 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) - Ausbildungsteile
Ausbildung - Allgemeines
Art. 2 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) · Ausbildungsteile
1. Die Ausbildung umfasst eine Assistenz im Rahmen der Anstellung, eine Begleitausbildung und ein Abschlusskolloquium.
2. Die Einzelheiten werden im Ausbildungsplan geregelt.