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431.51 EBAVOFCP CH-BE

Art. 2 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) - Ausbildungsteile

Ausbildung - Allgemeines
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Art. 2 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) · Ausbildungsteile

1. Die Ausbildung umfasst eine Assistenz im Rahmen der Anstellung, eine Begleitausbildung und ein Abschlusskolloquium.

2. Die Einzelheiten werden im Ausbildungsplan geregelt.

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