431.51
EBAVOFCP
CH-BE
Art. 14 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) - Dauer und Inhalt
Ausbildung - Abschlusskolloquium
Art. 14 Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV) · Dauer und Inhalt
1. Das Abschlusskolloquium dauert eine Stunde und umfasst eine Besprechung einer schriftlichen Fallanalyse und eines psychologischen Gutachtens oder eine Besprechung von zwei schriftlichen Fallanalysen.
2. Das Nähere wird im Reglement über das Abschlusskolloquium geregelt.