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Art. 36 Verordnung über den schulärztlichen Dienst (SDV) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 36 Verordnung über den schulärztlichen Dienst (SDV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 3. Juli 1985 über den schulärztlichen Dienst (VSD) wird aufgehoben.

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