Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
430.251.0 LAVOSE CH-BE

Art. 39 Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV)

Besondere Leistungen - Entschädigung für Fahrkosten und andere Spesen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (114 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39 Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV)

1. Die Bildungs- und Kulturdirektion regelt die Entschädigung von Fahrkosten und anderen Spesen durch Verordnung.

← Art. 38 Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) Geltungsbereich Art. 40 Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →