430.251.0
LAVOSE
CH-BE
Art. 2 Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) - Zuständigkeiten der Behörden
Allgemeines
Art. 2 Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) · Zuständigkeiten der Behörden
Soweit diese Verordnung auf Schulen angewendet wird, die nicht der Bildungs- und Kulturdirektion unterstehen, kann die zuständige Direktion abweichende Bestimmungen über die Zuständigkeiten erlassen.