Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
430.250 LAGLSELAD CH-BE

Art. 5 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) - Anstellungsvoraussetzungen

Entstehung, Dauer und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (49 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) · Anstellungsvoraussetzungen

1. Die Anstellungsbehörden streben an, Lehrkräfte anzustellen, die über ein durch die Gesetzgebung oder von den zuständigen Behörden anerkanntes Diplom verfügen.

2. Erfüllt die Lehrkraft die Anforderung gemäss Absatz 1 nicht, wird die Anstellung in der Regel mit der Auflage verbunden, das erforderliche Diplom innert angemessener Frist zu erwerben.

← Art. T4-1 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) Gegenstand, ergänzendes Recht Art. T5-1 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

2023 BKD 4857 · be (Art. 5 Abs. 2 LAG)
Educator Challenge to Post-Hoc Diploma Requirement Upheld on Public Interest Grounds
The court upheld the decision to impose a condition (Auflage) based on this article.