430.250
LAGLSELAD
CH-BE
Art. 5 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) - Anstellungsvoraussetzungen
Entstehung, Dauer und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
Art. 5 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) · Anstellungsvoraussetzungen
1. Die Anstellungsbehörden streben an, Lehrkräfte anzustellen, die über ein durch die Gesetzgebung oder von den zuständigen Behörden anerkanntes Diplom verfügen.
2. Erfüllt die Lehrkraft die Anforderung gemäss Absatz 1 nicht, wird die Anstellung in der Regel mit der Auflage verbunden, das erforderliche Diplom innert angemessener Frist zu erwerben.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
2023 BKD 4857 · be (Art. 5 Abs. 2 LAG)
Educator Challenge to Post-Hoc Diploma Requirement Upheld on Public Interest Grounds
The court upheld the decision to impose a condition (Auflage) based on this article.