Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
430.250 LAGLSELAD CH-BE

Art. 33 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) - Aufhebung von Erlassen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (49 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 33 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) · Aufhebung von Erlassen

1. Das Gesetz vom 1. Juli 1973 über die Lehrerbesoldungen wird aufgehoben.

← Art. 32 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) Gegenstand, ergänzendes Recht Art. 34 Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →