430.121
BLMVGLESB
CH-BE
Art. 2 Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) - Zweck
Grundsätzliches
Art. 2 Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) · Zweck
1. Die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag bezweckt die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb und den Vertrieb von Informationen, Daten und Medien im Schul- und Lernbereich.
2. Sie kann alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Gesellschaftszweck mit sich bringt, namentlich Grundstücke erwerben und veräussern, Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen sowie Gesellschaften gründen, sich an Gesellschaften beteiligen oder auf andere Weise mit Dritten zusammenarbeiten.
3. Die Statuten regeln die Einzelheiten.