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Art. 10 Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) - Anstellungsverhältnisse

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 10 Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) · Anstellungsverhältnisse

1. Auf den Zeitpunkt der Umwandlung werden die öffentlich- rechtlichen Anstellungsverhältnisse zwischen der Anstalt Berner Lehrmittel- und Medienverlag und dem Personal aufgehoben. Die Anstellungsbehörde erlässt die notwendigen Verfügungen.

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