Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
430.121 BLMVGLESB CH-BE

Art. 1 Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) - Umwandlung

Grundsätzliches
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) · Umwandlung

1. Mit der Eintragung ins Handelsregister wird die bestehende öffentlich-rechtliche Anstalt Berner Lehrmittel- und Medienverlag ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft im Sinne von Artikel 620 ff. des schweizerischen Obligationenrechts umgewandelt.

2. Die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag führt ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich die Rechte und Pflichten der bisherigen öffentlich-rechtlichen Anstalt Berner Lehrmittel- und Medienverlag weiter.

3. Die Statuten regeln die Firmenbezeichnung.

Umwandlung Art. 2 Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →