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Art. 21 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG)

Inkrafttreten
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Art. 21 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG)

1. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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