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Art. 2 Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) - Baubewilligungsverfahren

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Art. 2 Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) · Baubewilligungsverfahren

1. Die OLK nimmt zu Baugesuchen Stellung, die ihr von den Baubewilligungsbehörden gestützt auf Artikel 22a BewD unterbreitet werden.

2. ...

3. Sie wird nicht beigezogen in den Fällen von Artikel 10 Absatz 5 BauG.

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