Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
426.221 OLKVOCPS CH-BE

Art. 11 Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) - Berichterstattung

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) · Berichterstattung

Die OLK erstellt zu allen ihr unterbreiteten Geschäften schriftliche Berichte zu Fragen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes.

Die auftragserteilende Behörde kann mit der OLK eine Frist für die Erstellung der Berichte vereinbaren.

← Art. 10 Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) Grundsatz Art. 12 Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →