426.221
OLKVOCPS
CH-BE
Art. 11 Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) - Berichterstattung
Verfahren
Art. 11 Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) · Berichterstattung
Die OLK erstellt zu allen ihr unterbreiteten Geschäften schriftliche Berichte zu Fragen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes.
Die auftragserteilende Behörde kann mit der OLK eine Frist für die Erstellung der Berichte vereinbaren.