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Art. 9 Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV) - Grundbeitrag

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Art. 9 Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV) · Grundbeitrag

1. Der Grundbeitrag pro Hektare beträgt in allen Fällen

a **\* für gemähte Flächen auf der LN: CHF 400

b **\* für Weideland auf der LN: CHF 250

c **\* für gemähte Flächen im Sömmerungsgebiet: CHF 600

d **\* für Weideland im Sömmerungsgebiet: CHF 250

2. ...

3. Bei Feuchtgebieten (Mähflächen und Weiden) mit mittleren Entwässerungseingriffen wird der Grundbeitrag um 150 Franken pro Hektare herabgesetzt. Als mittlerer Entwässerungseingriff gilt der Unterhalt von bestehenden, maximal 30 Zentimeter tiefen und 40 Zentimeter breiten Abzugsgräben, die ausschliesslich dem Abführen von Oberflächenwasser dienen.

4. Bei Feuchtgebieten mit grossen Entwässerungseingriffen werden weder Grundbeitrag noch Zuschläge ausgerichtet.

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