426.112
FTVOTSH
CH-BE
Art. 6 Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV) - Inventar der Trockenstandorte
Inventare
Art. 6 Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV) · Inventar der Trockenstandorte
1. Das Inventar der Trockenstandorte umfasst die im Geoportal des Kantons Bern bezeichneten Objekte; es wird nach dem nationalen Schlüssel für Trockenwiesen und -weiden erstellt.
2. Folgende Flächen werden inventarisiert
a) gemähte Flächen ab 10 Aren,
b) Weideflächen auf der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) ab 20 Aren,
c) Sömmerungsweideflächen unterhalb der Waldgrenze ab 100 Aren,
d) in Moorlandschaften gemähte Flächen ab 5 Aren sowie Weideflächen auf der LN und Sömmerungsweideflächen je ab 10 Aren.
3. ...