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426.112 FTVOTSH CH-BE

Art. 19 Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 19 Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 17. Mai 1989 über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (VTF) wird aufgehoben.

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