426.112
FTVOTSH
CH-BE
Art. 19 Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV) - Aufhebung eines Erlasses
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 19 Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV) · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Verordnung vom 17. Mai 1989 über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (VTF) wird aufgehoben.