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426.111 NSCHVOPN CH-BE

Art. 10 Naturschutzverordnung (NSchV) - Verzeichnis der Naturschutzgebiete und -objekte

Schutz von Biotopen und Objekten - Unterschutzstellung
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Art. 10 Naturschutzverordnung (NSchV) · Verzeichnis der Naturschutzgebiete und -objekte

Die ANF führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der geschützten Gebiete von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung sowie der Objekte von nationaler und regionaler Bedeutung.

Die Gemeinden melden ihre Unterschutzstellungen der ANF und stellen ihr die verlangten Unterlagen zur Verfügung.

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